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Grundversorger

Gemäß Paragraph 36 Abs. 2 EnWG ist der Grundversorger auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen. Im Netzgebiet der e-rp GmbH übernimmt die e-rp GmbH  bis zum 30.06.2012 die Grundversorgung im Sinne des EnWG.