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Exklusiv-Angebot für e-rp-Kunden: Bedarfsbasierter Energieausweis vom Fachmann

Der Gebäudeenergieausweis ist seit dem 1. Januar 2009 Pflicht. Das bedeutet, der Eigentümer muss diesen Ausweis potenziellen Mietern oder Käufern bei Vermietung oder Verkauf  zugänglich machen.

Die e-rp GmbH bietet ab sofort exklusiv für ihre Kunden den bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude in 2 Versionen an:

* Bedarfsbasierter Energieausweis „Standard“ mit Bestimmung der energetischen              Qualität im Kurzverfahren und zwei Modernisierungsempfehlungen              280,00 €.

* Bedarfsbasierter Energieausweis „Premium“ mit detaillierter Aufnahme der Bauteile des Gebäudes und Ausarbeitung von Maßnahmen                                  380,00 €.

Die genannten Preise sind Bruttopreise, gelten für einen einfachen Schwierigkeitsgrad (einfacher Grundriss, homogene Bauausführung) und ausschließlich für Wohngebäude.

Bei Gebäuden mit einem erhöhten Aufwand (z.B. komplexer Grundriss, homogene Bauausführung, einfache Umbauten), fällt ein Zuschlag von 0,20 €/ m² an. Bei Gebäuden mit hohem Schwierigkeitsgrad (Verwendung verschiedener Materialien z.B. aufgrund unterschiedlichen Baualters) beträgt der Zuschlag 0,40 €/ m².

Wer braucht welchen Ausweis?

Bedarfsausweise sind ab 01.10.2008 Pflicht für nicht modernisierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Ausnahme: beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis bereits seit 2002  vorgeschrieben.

Leistungsverzeichnis Energieausweis (pdf-Datei)

Auftragsformular Energieausweis (pdf-Datei)